AGB

I. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Vermittlungsagentur  „Der Moderatorenpool” gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese dienen als Grundlage zur Regelung der wechselseitigen Rechte und Verpflichtungen für die zwischen dem Moderatorenpool, als Vermittler von Künstlern für Moderationen, Präsentationen und sonstigen Engagements, insbesondere im Zusammenhang mit „Off Air” Veranstaltungen mit dem jeweiligen Auftraggeber abzuschließende Vereinbarung.

Sie sind Bestandteil jedes Angebotes und des durch dessen Annahme zustande gekommenen Vertrages. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

II. Leistungen des Moderatorenpools
Der Moderatorenpool ist ein Produkt der Belinda Veber e.U. und erbringt als übergreifende Vermittlungsagentur aller sich im Pool befindenden Künstler, Moderatoren, nachstehende Vermittlungs-, Management- Promotion- und Werbeleistungen. Er ist somit das Verbindungsglied zwischen den Künstlern, den Veranstaltern und den Werbekunden. Des Weiteren wird der Moderatorenpool tätig bei der Betreuung des Moderators (gegebenenfalls) auch vor Ort.

III. Aufträge und Vertrag
Aufgrund der Tätigkeit als Vermittlungsagentur können Leistungen des Moderatorenpools nur nach einem mehrstufigen Verfahren laut den folgenden Schritten abgerufen werden: 

 IV. Zahlung
Alle vertraglich vereinbarten Zahlungen haben unmittelbar nach der Rechnungslegung - falls im Angebot des Moderatorenpools nichts gegensätzliches vermerkt wurde - mittels Überweisung auf das Konto: Der Moderatorenpool - Belinda Veber e.U., die BAWAG-PSK, BLZ: 14000  Kontonummer: 27210022673 zuzüglich allfälliger Spesen und der gesetzlichen Umsatzsteuer, zu erfolgen.

Bei Zahlungsverzug verrechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 12%.
Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Der Kunde ist ferner verpflichtet, die notwendigen Kosten außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen (Inkassobüro, Rechtsanwalt, etc.) zu bezahlen.

V. Storno
Das Stornieren eines Auftrages ist jederzeit zulässig. Die Stornierung ist schriftlich geltend zu machen. Folgende Stornogebühren gelangen zur Verrechnung:
20% bis zu 22 Tagen vor dem Veranstaltungstag; 50% bei 21 bis 14 Tagen vor dem Veranstaltungstag; 100% ab 14 Tage bis zum Veranstaltungstag.

VI. Erfüllungs- und Gewährleistungsmängel
Sollte der gewünschte Moderator aufgrund höherer Gewalt seiner Verpflichtung nicht nachkommen können, wird sich der Moderatorenpool um einen möglichst gleichwertigen Ersatz  bemühen. Es entsteht jedoch kein Ersatzanspruch an den Modertorenpool.

Als höhere Gewalt  sind insbesondere folgende Geschehnisse zu verstehen (dies stellt keineabschließende Aufzählung dar):

Ist die vereinbarte Veranstaltung aufgrund des schuldhaften Verhaltens des ausführenden Künstlers  nicht zustande gekommen, so tritt keine Haftung des Moderatorenpools ein. VII. Veranstaltungen
Für Veranstaltungen, die vom Kunden selbst ausgerichtet oder von diesem unmittelbar in Auftrag gegeben werden, trägt der Kunde das ausschließliche Risiko.

 

Der Moderatorenpool übernimmt keine Haftung für Unfälle auf Veranstaltungen des Kunden.

Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde/Veranstalter alle technischen Voraussetzungen für einen für beide Vertragsparteien zufrieden stellenden Ablauf der Veranstaltung auf eigene Kosten zu schaffen.

Der Kunde/Veranstalter hat den Moderatorenpool insbesondere über den Inhalt und Ablauf der jeweiligen vertragsgegenständlichen Veranstaltung aufzuklären. Zu diesem Zweck hat der Kunde/Veranstalter dem Moderatorenpool die diesbezüglichen so genannten „Briefingunterlagen” bis spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin zu übermitteln.

Der Moderator ist nicht verpflichtet, über den genannten Zeitraum hinaus Leistungen zu erbringen. Sofern eine Leistungserbringung über die vereinbarte Dauer der Veranstaltung hinaus vom Veranstalter verlangt wird, wird das zusätzliche, noch zu vereinbarende Entgelt vom Moderatorenpool in Rechnung gestellt.

VIII. Stillschweigen
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Stillschweigen über alle vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere der Gagenhöhe zu bewahren.

IX. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aufgrund und im Zusammenhang mit diesen AGB und den Vertragsverhältnissen der Vertragsparteien ist Wien.

Die Vertragsverhältnisse unterliegen österreichischem Recht.

X. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.

Der Moderatorenpool, Belinda Veber e.U.
Lindengasse 28, A-1070 Wien