Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Vermittlungsagentur “Der Moderatorenpool” Belinda Veber e.U. gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese dienen als Grundlage zur Regelung der wechselseitigen Rechte und Verpflichtungen für die zwischen dem Moderatorenpool, als Vermittler von Künstlern für Moderationen, Präsentationen und sonstigen Engagements, insbesondere im Zusammenhang mit “Off Air” Veranstaltungen mit dem jeweiligen Auftraggeber abzuschließende Vereinbarung.
Sie sind Bestandteil jedes Angebotes und des durch dessen Annahme zustande gekommenen Vertrages. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
Der Moderatorenpool ist ein Produkt der Belinda Veber e.U. und erbringt als übergreifende Vermittlungsagentur aller sich im Pool befindenden Künstler, Moderatoren oder Präsentatoren, nachstehende Vermittlungs-, Management- Promotion- und Werbeleistungen. Er ist somit das Verbindungsglied zwischen den Künstlern, den Veranstaltern und den Werbekunden. Des Weiteren wird der Moderatorenpool tätig bei der Betreuung des Moderators (gegebenenfalls) auch vor Ort.
Aufträge und Bestellungen können telefonisch, mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form (E-Mail) erteilt werden und sind für den Moderatorenpool nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von diesem schriftlich (per Post oder FAX) bestätigt werden und firmenmäßig unterfertig sind. Nach erfolgter Auftragsbestätigung ist der Kunde an den Auftrag gebunden. Änderungswünsche werden nur insoweit berücksichtigt, als diese im zeitlichen Rahmen und technisch möglich erscheinen.
Alle vertraglich vereinbarten Zahlungen haben unmittelbar nach Leistungserbringung und Rechnungslegung mittels Überweisung innerhalb der nächsten 14 Tage auf das Konto: Der Moderatorenpool - Belinda Veber e.U., die CA-BA, BLZ: 12000 Kontonummer: 50996073401 zuzüglich allfälliger Spesen und der gesetzlichen Umsatzsteuer, zu erfolgen.
Die erste Teilrechnung von mindestens 40% der Gesamtsumme, muss spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungsdatum auf dem Konto des Moderatorenpools eingelangt sein. Ist bis zum Tag der Veranstaltung keine Überweisung erfolgt, so sieht der Moderatorenpool den Vertrag als vom Kunden gekündigt an. In diesem Fall gelten die AGB´s für vorzeitige Vertragsauflösung durch den Kunden. Die Begleichung des Restbetrages erfolgt spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt.
Die zu überweisenden Beträge beinhalten die Abgeltung für sämtliche Leistungen des Moderators. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank oder dessen amtlicher Nachfolgeindex als vereinbart. Dabei ist der Basiszinssatz, der am letzten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das nächste Halbjahr maßgebend.
Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Der Kunde ist ferner verpflichtet, die notwendigen Kosten außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen (Inkassobüro, Rechtsanwalt, etc.) zu bezahlen.
Das Stornieren eines Auftrages ist jederzeit zulässig. Die Stornierung ist schriftlich geltend zu machen. Folgende Stornogebühren gelangen zur Verrechnung:
20% zwischen der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung und 14 Tage vor der Veranstaltung; 50% bis zu 7 Tage vor der Veranstaltung. Wird der Auftrag innerhalb der 7 Tage vor der Veranstaltung storniert, muss die gesamte Auftragssumme geleistet werden.
Sollte der gewünschte Moderator aufgrund höherer Gewalt seiner Verpflichtung nicht nachkommen können, wird sich der Moderatorenpool um einen möglichst gleichwertigen Ersatz bemühen. Es entsteht jedoch kein Ersatzanspruch an die Agentur.
Als höhere Gewalt sind insbesondere folgende Geschehnisse zu verstehen:
Ist die vereinbarte Veranstaltung aufgrund des schuldhaften Verhaltens des ausführenden Künstlers nicht zustande gekommen, so tritt keine Haftung des Moderatorenpools ein. Der Moderatorenpool verpflichtet sich jedoch, seine Ansprüche gegenüber dem Moderator an den Kunden/Veranstalter nach Maßgabe seiner Ansprüche abzutreten.
Für Veranstaltungen, die vom Kunden selbst ausgerichtet oder von diesem unmittelbar in Auftrag gegeben werden, trägt der Kunde das ausschließliche Risiko. Der Moderatorenpool übernimmt keine Haftung für Unfälle auf Veranstaltungen des Kunden.
Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde/Veranstalter alle technischen Voraussetzungen für einen für beide Vertragsparteien zufrieden stellenden Ablauf der Veranstaltung auf eigene Kosten zu schaffen.
Der Kunde/Veranstalter hat den Moderatorenpool insbesondere über den Inhalt und Ablauf der jeweiligen vertragsgegenständlichen Veranstaltung aufzuklären. Zu diesem Zweck hat der Kunde/Veranstalter dem Moderatorenpool die diesbezüglichen so genannten “Briefingunterlagen” bis spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin zu übermitteln.
Der Moderator ist nicht verpflichtet, über den genannten Zeitraum hinaus Leistungen zu erbringen. Sofern eine Leistungserbringung über die vereinbarte Dauer der Veranstaltung hinaus vom Veranstalter verlangt wird, wird das zusätzliche, noch zu vereinbarende Entgelt vom Moderatorenpool in Rechnung gestellt.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Stillschweigen über alle vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere der Gagenhöhe zu bewahren.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aufgrund und im Zusammenhang mit diesen AGB und den Vertragsverhältnissen der Vertragsparteien ist Wien.
Die Vertragsverhältnisse unterliegen österreichischem Recht.
Der Moderatorenpool, Belinda Veber e.U.
Lindengasse 28, A-1070 Wien