AGB

Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der TRIACON Consulting & Management GmbH (im Folgenden Vermittler genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese dienen als Grundlage zur Regelung der wechselseitigen Rechte und Verpflichtungen für die abzuschließende Vereinbarung. Sie sind Bestandteil jedes Angebotes und des durch dessen Annahme zustande gekommenen Vertrages. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie vom Vermittler ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

Leistungen des Vermittlers

Der Moderatorenpool ist ein Produkt der TRIACON Consulting & Management GmbH und erbringt als übergreifender Vermittler aller sich im Pool befindenden Künstler, Moderatoren, nachstehende Vermittlungs-, Management- Promotion- und Werbeleistungen. Er ist somit das Verbindungsglied zwischen den Künstlern, den Veranstaltern und den Werbekunden. Des Weiteren wird der Moderatorenpool tätig bei der Betreuung des Moderators (gegebenenfalls) auch vor Ort.

Aufträge und Vertrag

Aufgrund der Tätigkeit als Vermittler können Leistungen des Vermittlers nur nach einem mehrstufigen Verfahren laut den folgenden Schritten abgerufen werden:

  1. Anfragen für Leistungen können telefonisch, mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form (E-Mail) eingebracht werden.
  2. Aufgrund der Anfragen wird die zeitliche Verfügbarkeit der angefragten Personen festgestellt und ein entsprechendes Angebot an den Kunden übermittelt.
  3. Darauf folgend können Aufträge und Bestellungen telefonisch, mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form (E-Mail) erteilt werden. Damit kommt der Vertrag mit dem Vermittler zu Stande.

Zahlung

Alle vertraglich vereinbarten Zahlungen haben unmittelbar nach der Rechnungslegung – falls im Angebot nichts gegensätzliches vermerkt wurde – mittels Überweisung auf das Konto: TRIACON Consulting & Management GmbH, Oberbank AG, BLZ: 15150 Kontonummer: 27210022673 zuzüglich allfälliger Spesen und der gesetzlichen Umsatzsteuer, zu erfolgen.

Bei Zahlungsverzug verrechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 12% und folgende Mahnspesen: Bei der ersten Mahnung € 30,– und bei der zweiten und somit letzte Mahnung € 60,–. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Der Kunde ist ferner verpflichtet, die notwendigen Kosten außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen (Inkassobüro, Rechtsanwalt, etc.) zu bezahlen.

Storno

Das Stornieren eines Auftrages ist jederzeit zulässig. Die Stornierung ist schriftlich geltend zu machen. Folgende Stornogebühren gelangen zur Verrechnung: 20% bis zu 22 Tagen vor dem Veranstaltungstag; 50% bei 21 bis 15 Tagen vor dem Veranstaltungstag; 100% ab 14 Tage bis zum Veranstaltungstag.

VI. Erfüllungs- und Gewährleistungsmängel

Sollte der gewünschte Moderator aufgrund höherer Gewalt seiner Verpflichtung nicht nachkommen können, wird sich der Vermittler um einen möglichst gleichwertigen Ersatz bemühen. Es entsteht jedoch kein Ersatzanspruch an den Vermittler.

Als höhere Gewalt sind insbesondere folgende Geschehnisse zu verstehen (dies stellt keine abschließende Aufzählung dar):

  • Erkrankung des Moderators
  • Todesfall naher Angehöriger
  • wetterbedingte Ausfälle

Ist die vereinbarte Veranstaltung aufgrund des schuldhaften Verhaltens des ausführenden Künstlers nicht zustande gekommen oder beeinträchtigt, so tritt keine Haftung des Vermittlers ein.

Veranstaltungen

Für Veranstaltungen, die vom Kunden selbst ausgerichtet oder von diesem unmittelbar an Dritte in Auftrag gegeben werden, trägt der Kunde das ausschließliche Risiko. Der Vermittler übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung für/auf Veranstaltungen des Kunden.

Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde/Veranstalter alle technischen Voraussetzungen für einen, für alle Vertragsparteien, zufrieden stellenden Ablauf der Veranstaltung auf eigene Kosten zu schaffen.

Der Kunde/Veranstalter hat den Vermittler insbesondere über den Inhalt und Ablauf der jeweiligen vertragsgegenständlichen Veranstaltung aufzuklären. Zu diesem Zweck hat der Kunde/Veranstalter dem Vermittler die diesbezüglichen so genannten „Briefingunterlagen“ bis spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin zu übermitteln.

Der Moderator ist nicht verpflichtet, über den genannten Zeitraum hinaus Leistungen zu erbringen. Sofern eine Leistungserbringung über die vereinbarte Dauer der Veranstaltung hinaus vom Veranstalter verlangt wird, wird das zusätzliche, noch zu vereinbarende Entgelt vom Moderatorenpool in Rechnung gestellt.

Stillschweigen

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Stillschweigen über alle vertraglichen Vereinbarungen, der Gagenhöhe sowie über sämtliche firmeninterne Informationen, die der Moderator im Rahmen seines Auftrags erhält, zu bewahren.

Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aufgrund und im Zusammenhang mit diesen AGB und den Vertragsverhältnissen der Vertragsparteien ist Wiener Neustadt. Die Vertragsverhältnisse unterliegen österreichischem Recht.

Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.